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   OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04   

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https://dejure.org/2004,7779
OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Betreuers für den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge"; Betreiben eines Verfahrens auf Genehmigung der Unterbringung durch einen Betreuer; Notwendigkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises auf freiheitsentziehende Maßnahmen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2; BGB § 1906 Abs. 1
    Befugnisse eines Betreuers hinsichtlich des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren mit Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).

    Auch die Argumentation, mit der das Landgericht zwei als entgegenstehend erkannte obergerichtliche Entscheidungen (BayObLG FamRZ 1999, 1299 und OLG Hamm (29. ZivS) FamRZ 2001, 861) als anders gelagerte Einzelfall-Entscheidung mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen zu überwinden sucht, überzeugt nicht.

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Soweit die Rechtsprechung die Frage, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine freiheitsentziehende Unterbringung im Wege einer analogen Anwendung des § 1906 BGB genehmigungsfähig sind, im Hinblick auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung verneint hat (bes. BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 für den Fall der ambulanten Zwangsmedikation; OLG Hamm FamRZ 2003, 255 = BtPrax 2003, 42), betrifft dies allein die Zulässigkeit der durchzuführenden Maßnahmen, nicht aber die Frage, ob der Aufgabenkreis des Betreuers ausreicht.
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Soweit die Rechtsprechung die Frage, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine freiheitsentziehende Unterbringung im Wege einer analogen Anwendung des § 1906 BGB genehmigungsfähig sind, im Hinblick auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung verneint hat (bes. BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 für den Fall der ambulanten Zwangsmedikation; OLG Hamm FamRZ 2003, 255 = BtPrax 2003, 42), betrifft dies allein die Zulässigkeit der durchzuführenden Maßnahmen, nicht aber die Frage, ob der Aufgabenkreis des Betreuers ausreicht.
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